Motorradführerschein
Klasse: A1 Leichtkrafträder
Klasse: A1 Leichtkrafträder
- Mindestalter: 16 Jahre
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kw; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 15 kW Leistung.
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Theorie: 12 Doppelstunden à 90 min + 4 Zusatzstoff


Klasse: A2 Krafträder
Klasse: A2 Krafträder
- Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen) und mehr
als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg - Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- Theorie: 12 Doppelstunden à 90 min + 4 Zusatzstoff
Klasse: A
Klasse: A
- Mindestalter: 24 Jahre, aber kann mit 20 abgelegt werden, wenn man im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit zwei Jahren ist
- Kraftrad (auch mit Beiwagen) und mehr als 50 ccm oder 45 Km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Theorie: 12 Doppelstunden à 90 min + 4 Zusatzstoff


Klasse: AM
Klasse: AM
- Mindestalter 16 Jahre
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h
- Krafträder mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max 45 Km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h und höchstens 50 ccm
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindikeit von max. 45 Km/h und höchstens 50 ccm
- Theorie: 12 Doppelstunden à 90 min + 2 Zusatzstoff
Klasse: Mofa
Klasse: Mofa
- Mindestalter: 15 Jahre
- Mofa Zweirädriges Kleinkraftrad/Roller bis max. 50 ccm und bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 Km/h
- Theorie: 6 Doppelstunden à 90 min


Klasse: B196
Klasse: B196
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kw; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 15 kW Leistung.
- Theorie: 4 Doppelstunden à 90 Minuten Motorradunterricht
- Praxis: 5 Doppelstunden à 90 Minuten