Checkliste für die Führerscheinanmeldung

Diese Unterlagen müssen vor der Prüfung - und wenn’s schnell gehen soll schon bei der Anmeldung - vorgelegt werden:
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Passfoto 3,5 x 4,5 cm (biometrisch)
  • Kopie des Personalausweises
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
Du bist noch nicht 18 und möchtest am Programm „Fahren mit 17“ teilnehmen? Dann brauchst du einen Begleiter, der die folgenden Kriterien erfüllen muss:
  • Begleiter ist mindestens 30 Jahre alt
  • Begleiter hat seit mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B oder alte Klasse 3
  • Begleiter hat nicht mehr als 1 Punkte

Fahrstunden darfst du ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag machen, die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vorher.

Fahrschulwechsel?
Du hast deine Ausbildung in einer anderen Fahrschule begonnen, möchtest aber jetzt zu Fahrschule CarBase13 wechseln? Kein Problem, das ist jederzeit während der Ausbildung möglich. Wir berechnen dann nur noch die halbe Grundgebühr und kümmern uns um alles andere, z.B. die Ummeldung beim TÜV und beim Straßenverkehrsamt.

Von dir benötigen wir lediglich einen Ausbildungsnachweis und eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, bei der du die Ausbildung begonnen hast. Die Fahrschule ist verpflichtet, dir diese Bescheinigung auszuhändigen.

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  • Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Teilnehmer am Straßenverkehr — Besonderheiten und Verhalten
  • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
  • Ruhender Verkehr
  • Verhalten in besonderen Situationen
  • Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen
  • Technische Bedingungen/umweltbewusster Umgang mit dem Kfz
  • Fahren mit SoloKfz und Zügen, Personen und Güterbeförderung

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit